Geschäftsbericht der Lindenhofgruppe 2019

ANHANG DER JAHRESRECHNUNG 2019 1. Grundsätze 1.1 Allgemein Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestim- mungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewand- ten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben. 1.2 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen Kassa-, Postcheck- und Bankguthaben. Sie werden zu Nominalwerten bilanziert. 1.3 Forderungen Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebs- wirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird mit einer pauschalen Wertbe- richtigung von 5% Rechnung getragen. Nicht mehr einbring- bare Forderungen werden als Verlust abgeschrieben. 1.4 Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten oder – falls dieser tiefer ist – zum Netto-Marktwert bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten umfassen sämtliche Aufwände, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen (Vollkosten). Skonti werden als Finanzertrag erfasst. Der Wertansatz erfolgt nach der Durchschnittsmethode. Unkurante Artikel werden im Wert berichtigt. 1.5 Nicht fakturierte Dienstleistungen Die Bewertung der vollständig erbrachten, aber noch nicht fakturierten Diensteistungen für ausgetretene Patienten erfolgt, sofern die Dienstleistungen kodiert sind und damit der Fakturabetrag bekannt ist, zum Fakturabetrag. Sofern die Dienstleistungen noch nicht kodiert sind, wird der erwartete Erlös abgegrenzt. Die Bewertung des erwarteten Erlöses erfolgt zu 80% des Durchschnittserlöses der Aus- tritte der entsprechenden Fachdisziplin (z. B. Orthopädie) und Versicherungsart (z. B. KVG Allgemein). Die Bewertung der teilweise erbrachten Dienstleistungen für noch nicht ausgetretene Patienten erfolgt zum Wert des anteiligen erwarteten Erlöses für die bereits erbrachten Dienstleis- tungen. Die Ermittlung dieses Wertes erfolgt ebenfalls auf der Basis von statistischen Erfahrungswerten. 1.6 Finanzanlagen Finanzanlagen beinhalten Darlehen (mit Restlaufzeit grösser 1 Jahr) und Wertschriften. Die Darlehen werden zu Nominal- werten unter Berücksichtigung von Bonitätsrisiken bilanziert. Die Wertschriften werden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. 1.7 Beteiligungen Die Anteile am Kapital anderer Organisationen, welche 20% übersteigen, werden zu Anschaffungskosten abzüglich not- wendiger Wertberichtigung bilanziert. 1.8 Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt höchstens zu An- schaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der steuer- rechtlich zulässigen Abschreibungen. 1.9 Immaterielle Anlagen Bei den immateriellen Anlagen handelt es sich um EDV-Soft- ware. Die Softwarelizenzen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen bewertet. 1.10 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten bewertet. 1.11 Rückstellungen (kurz- und langfristig) Rückstellungen werden gebucht, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine begründete wahrscheinliche Ver- pflichtung besteht, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Die Bewertung der Rückstellungen basiert auf der Schätzung des Geldabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung. Rückstellungen, die innerhalb von 12 Monaten fällig werden, sind kurzfristig, der Rest ist langfristig. 53 Anhang der Jahresrechnung

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