1.1 Allgemein Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechtes (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben. 1.2 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen Kassa-, Postcheck- und Bankguthaben. Sie werden zu Nominalwerten bilanziert. 1.3 Forderungen Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird mit einer pauschalen Wertberichtigung von 5 % Rechnung getragen. Nicht mehr einbringbare Forderungen werden als Verlust abgeschrieben. 1.4 Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten oder – falls dieser tiefer ist – zum Netto-Marktwert bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten umfassen sämtliche Aufwände, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen (Vollkosten). Skonti werden als Finanzertrag erfasst. Der Wertansatz erfolgt nach der Durchschnittsmethode. Unkurante Artikel werden im Wert berichtigt. 1.5 Nicht fakturierte Dienstleistungen Die Bewertung der vollständig erbrachten, aber noch nicht fakturierten Diensteistungen für ausgetretene Patientinnen und Patienten erfolgt, sofern die Dienstleistungen kodiert sind und damit der Fakturabetrag bekannt ist, zum Fakturabetrag. Sofern die Dienstleistungen noch nicht kodiert sind, wird der erwartete Erlös abgegrenzt. Die Bewertung des erwarteten Erlöses erfolgt zu 80 % des Durchschnittserlöses der Austritte der entsprechenden Fachdisziplin (z.B. Orthopädie) und Versicherungsart (z.B. KVG Allgemein). Die Bewertung der teilweise erbrachten Dienstleistungen für noch nicht ausgetretene Patientinnen und Patienten erfolgt zum Wert des anteiligen erwarteten Erlöses für die bereits erbrachten Dienstleistungen. Die Ermittlung dieses Wertes erfolgt ebenfalls auf der Basis von statistischen Erfahrungswerten. 1.6 Finanzanlagen Finanzanlagen beinhalten Darlehen (mit Restlaufzeit grösser 1 Jahr) und Wertschriften. Die Darlehen werden zu Nominalwerten unter Berücksichtigung von Bonitätsrisiken bilanziert. Die Wertschriften werden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. 1.7 Beteiligungen Die Anteile am Kapital anderer Organisationen, welche 20 % übersteigen, werden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigung bilanziert. 1.8 Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen. 1.9 Immaterielle Anlagen Bei den immateriellen Anlagen handelt es sich um EDV-Software. Die Softwarelizenzen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen bewertet. 1. Grundsätze Anhang der Jahresrechnung 59 Geschäftsbericht 2022 Lindenhofgruppe Anhang der Jahresrechnung
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