Wir betreuen Sie bei ambulanten und stationären Abklärungen und Behandlung verschiedener Gefässkrankheiten in einem interdisziplinärem Team.
Die Angiologie ist ein Spezialgebiet der Inneren Medizin. Sie beinhaltet die Lehre aller Gefässkrankheiten mit Ausnahme des Herzens (Kardiologie). Angiologie befasst sich mit der Entstehung, Diagnose, medikamentösen und interventionellen Therapie, Rehabilitation und Prävention von Krankheiten der Arterien, Venen und Lymphgefässen. Dazu zählen Krampfadern, Venenthrombosen, Arterienerweiterungen und -verengungen.
Die Gefässchirurgie ist ein Spezialgebiet der Chirurgie und umfasst die operativen Verfahren zur Behandlung von Gefässkrankheiten. Nebst der eigentlichen Operation betreuen wir unsere Patienten umfassend von den Vorabklärungen bis zur Nachsorge und begleiten sie oft langjährig.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit – ganzheitliche Betreuung
Zu unserem Team gehören Gefässspezialistinnen und -spezialisten der Fachrichtungen Angiologie, Gefässchirurgie und Radiologie. Unterstützt werden sie durch medizinische Praxisassistentinnen, die speziell in der Gefässmedizin und der Wundpflege ausgebildet sind. Wir unterhalten einen regen Austausch mit allen Fachgruppen der Lindenhofgruppe und verschiedenen niedergelassenen Angiologinnen und Angiologen der näheren und weiteren Umgebung. Besonderen Wert legen wir auch auf eine gute Zusammenarbeit mit den zuweisenden Hausärztinnen und Hausärzten. Das ganzheitliche, teamorientierte Vorgehen sorgt dafür, dass keine Informationen verloren gehen und das vereinigte Expertenwissen zum Behandlungserfolg beitragen kann.
Wir bauen um
Der Flügel C des Lindenhofspitals wurde 1966 erstellt. Um weiterhin einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und den hohen Anforderungen von Medizin und Pflege gerecht zu werden, setzen wir ...- 03. März 2025
Aufhebung der generellen Maskentragpflicht ab 3. März 2025
Die Zahl der respiratorischen Infektionsfälle ist schweizweit rückläufig. Aus diesem Grund entfällt in den Spitälern der Lindenhofgruppe ab Montag, dem 3. März 2025, die generelle Maskentragpflicht