Vielleicht haben Sie schon Übung im Umgang mit einem Neugeborenen. Oder ist es Ihr erstes Kind? Wir unterstützen Sie gerne darin, gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Liebsten eingehen zu können.
Anmeldung
Wir sind verpflichtet, Ihr Kind innert der gesetzlichen Frist schriftlich beim Zivilstandsamt Bern anzumelden. Bitte melden Sie sich dafür innerhalb von drei Tagen nach der Geburt (Tag der Entbindung eingerechnet) im Geburtensekretariat.
Medizinische Therapie
Ihr Kind wird durch eine unserer Kinderärztinnen oder einen unserer Kinderärzte untersucht. Diese medizinischen Routinekontrollen führen wir durch:
- Nabelschnur-pH-Untersuchung nach der Geburt: Säure-Basen-Status feststellen im Nabelschnurblut
- DAT-Test (Antikörpertest) aus Nabelschnurblut nach der Geburt
- Hörtest
- Stoffwechseltest am dritten oder vierten Tag
Der Kinderarzt oder die Kinderärztin ist rund um die Uhr erreichbar und macht bei Bedarf eine Visite. Bei gesundheitlichen Problemen informiert Sie der Kinderarzt und bespricht mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten. Die Pflegefachfrauen behandeln, pflegen und betreuen das kranke Kind in Ihrer Anwesenheit. Diese Therapie geschieht immer in enger Zusammenarbeit und Rücksprache mit der Kinderärztin.