Baby&Familie
Nach der Geburt geben wir Ihnen Zeit, Ihr Neugeborenes zu begrüssen. Dieser Moment ist wichtig für eine vertrauensvolle Bindung zwischen Mutter und Kind und eine gute Voraussetzung für ein erfolgreiches Stillen.
In den zwei bis drei Stunden, in welchen Sie noch im Gebärzimmer bleiben, finden das erste Ansetzen an die Brust sowie die Überwachungen von Ihnen und Ihrem Neugeborenen statt. Anschliessend werden Sie und Ihr Kind von den Pflegefachpersonen auf unserer Abteilung Baby&Familie weiter betreut.
Die ganzheitliche Betreuung der Familie hat bei uns einen hohen Stellenwert. Um Sie auf die Zeit zu Hause bestmöglich vorzubereiten, ist der Einbezug des Vaters und anderer Familienmitglieder auf unserer Abteilung Baby&Familie eine Selbstverständlichkeit.
Ihr Aufenthalt
Während Ihrem Aufenthalt stehen Ihnen unsere Fachpersonen mit umfangreichem Wissen und langjähriger Erfahrung 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Der Aufbau Ihrer Bindung zu Ihrem Neugeborenen, seine Bedürfnisse, seine Körperpflege und seine Ernährung sind die Themen der ersten Lebenstage. Mit unserer Unterstützung erlernen Sie Schritt für Schritt den Umgang mit Ihrem Kind, damit Sie sich ausreichend informiert und sicher fühlen, wenn Sie nach Hause gehen.
Ärztliche Betreuung
Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin wird Sie täglich besuchen. Er/sie ist Ihre Ansprechperson bei medizinischen Fragen und Problemen und verordnet für Sie die notwendigen Laboruntersuchungen, Medikamente oder alternativen Therapieformen. Die medizinische Sicherheit ist rund um die Uhr gewährleistet.
Pflegerische Betreuung
Ihnen eine optimale Begleitung, Beratung und Anleitung in der neuen Lebenssituation zu geben, ist ein zentraler Schwerpunkt der Wochenbettpflege. Am Morgen planen Sie mit der zuständigen Pflegefachfrau die Ziele des Tages. Regelmässige Kontrollen Ihrer Vitalzeichen, der Rückbildung der Gebärmutter, der Naht von Damm-oder Kaiserschnitt und der Brust gehören routinemässig in den Tagesablauf.
Nebst Ihrem Zimmer gemäss Ihrem Versicherungsgrad stehen Ihnen der Aufenthaltsraum, die Spielsitzecke oder auch das Tea Room zum Verweilen offen. Wir unterstützen Sie gerne in der Kinderbetreuung, falls Sie einmal am Abend mit Ihrem Partner auswärts essen gehen möchten.
Checklisten zum Aufenthalt
Unsere Checklisten für den Spitaleintritt stehen Ihnen als Download zur Verfügung und klären Sie darüber auf, welche Utensilien Sie für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen sollten.
Checkliste für die Registrierung der Geburt
Infoblatt Spitalaufenthalt
Besuchszeiten
Täglich von 14.00 bis 18.00 Uhr. Der Vater sowie Geschwisterkinder dürfen Mutter und Kind täglich von 09.00 – 22.00 Uhr im Gebärsaal und am Wochenbett besuchen.
Abweichende Regelungen gelten für die Intensivpflegestation /Abteilung Baby&Familie / Neonatologie. Die zuständigen Pflegepersonen erteilen auf Wunsch gerne die nötigen Informationen zu Besuchsmöglichkeiten und -zeiten. Eltern können ihre Kinder in der Regel jederzeit besuchen.
Ihr Austritt
Ihre behandelnde Ärztin oder ihr behandelnder Arzt bespricht den Termin des Austrittstages persönlich mit Ihnen und ist für eine allfällige Nachbehandlung auch weiterhin für Sie zuständig.
Die zuständige Pflegefachfrau führt mit Ihnen ein Austrittsgespräch mit folgenden Schwerpunkten:
- Ernährung, Entwicklung und Pflege des Kindes
- Kinderarztwahl
- Brustpflege und Rückbildungszeit
- Soziale Umstellung, Informationen zu Beratungsstellen
Der Spitalaustritt erfolgt aus organisatorischen Gründen bis spätestens 09.00 Uhr.
Neugeborenes
Grundbedürfnisse des Neugeborenen
Für Neugeborene ist die Umstellung an das Leben ausserhalb der Gebärmutter gross. Die bekannte Geborgenheit, Wärme und Ruhe werden verlassen. Geboren werden bedeutet immer eine erste Trennung, ein erstes Loslassen. Sind Mutter und Kind gesund, ist diese neue Situation durch sofortiges, ungestörtes Beisammensein geprägt. Sie als Mutter, Vater oder Geschwister sind dem Neugeborenen vertraut. Allein Ihre Anwesenheit, Ihre Stimme und Ihr Geruch geben dem Neugeborenen Sicherheit und das Gefühl von Geborgenheit. Gerne unterstützen wir Sie darin, gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Neugeborenen eingehen zu können.
Anmeldung
Wir sind verpflichtet, Ihr Kind innert der gesetzlichen Frist schriftlich beim Zivilstandsamt Bern anzumelden. Deshalb besucht Sie eine Mitarbeiterin des Geburtensekretariats innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt Ihres Kindes (Tag der Entbindung eingerechnet), um mit Ihnen die Formalitäten zu erledigen.
Checkliste Registrierung Geburt
Medizinische Betreuung
Ihr Kind wird durch eine unserer Kinderärztinnen oder einen unserer Kinderärzte untersucht. Medizinische Routinekontrollen sind:
- Nabelschnur-pH-Untersuchung nach der Geburt
- DAT-Test aus Nabelschnurblut nach der Geburt
- Hörtest
- Stoffwechsel-Test am 3./4. Tag
- Hüftultraschall
Der Kinderarzt ist rund um die Uhr erreichbar und macht bei Bedarf eine Visite. Bei gesundheitlichen Problemen informiert Sie der Kinderarzt und bespricht mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten. Die Pflegefachfrauen behandeln, pflegen und betreuen das kranke Kind in Ihrer Anwesenheit. Diese Betreuung geschieht immer in enger Zusammenarbeit und Rücksprache mit dem Kinderarzt.
Babypflege
Die Fachfrauen des Pflegeteams freuen sich, Sie und Ihr Kind zu betreuen. Während des Spitalaufenthalts unterstützen sie Sie bei der täglichen Pflege Ihres Babys: diese beinhaltet Wickeln, Waschen, Haut- und Nabelpflege (Nähere Information siehe Beobachtungsinstrument). In dieser Zeit wird Ihnen auch eine Auswahl Babykleider, Windeln und sonstiges Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt.
Wundheilung eines Bauchnabels: Beobachtungsinstrument
Kurse zur Babypflege: Kursangebot
Impfen
Wir richten uns nach dem offiziellen Schweizerischen Impfplan, der von der Schweizerischen Kommission für Impffragen regelmässig überarbeitet wird. Der Impfplan befindet sich im Gesundheitsheft Ihres Kindes, das Ihnen beim Spitalaustritt abgegeben wird. Nach den offiziellen Empfehlungen, die im Gesundheitsheft für das Kind aufgelistet sind, soll Ihr Kind im Alter von 2 Monaten gegen Kinderkrankheiten geimpft werden. Für nähere Informationen oder Beratungsgespräche bei speziellen Impffragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin.
Stillberatung
Das Wohl der Familie steht im Zentrum
Wir begleiten und beraten Sie bereits vor einer Schwangerschaft und bis zum Ende der Stillzeit in allen Fragen rund um das Stillen, Abstillen und Ernähren von Mutter und Kind.
Ernährung in der Stillzeit
Sie möchten Ihrem Kind einen optimalen Start ins Leben ermöglichen. Auch in der Stillzeit können Sie mit einer ausgewogenen Ernährung und ausreichender Bewegung viel dazu beitragen. Hier finden Sie alle Informationen zur Ernährungsberatung
Rückbildung
Die Zeit nach der Geburt ist geprägt von Veränderungen. Was sich während neun Monaten langsam aufgebaut hat, muss sich jetzt innert kurzer Zeit wieder zurückbilden. Die erste Phase, das so genannte Wochenbett, dauert 6 bis 8 Wochen.
In dieser Zeit vollziehen sich unter anderem folgende Prozesse:
- Rückbildung der Gebärmutter und des Beckenbodens
- Wundheilung der Naht bei einem Kaiserschnitt
- Wundheilung bei Dammschnitt bzw. Dammriss
- Hormonelle und emotionale Umstellung
Vermeiden Sie körperliche Schwerarbeit. Als Faustregel gilt: nicht schwerer heben, als Ihr Kind wiegt. Achten Sie auf Veränderungen Ihres Körpers. Vermeiden Sie beim Husten, Heben, Springen, Stuhlgangpressen etc. immer den Druck auf Ihren Beckenboden.
Rückbildungskurse
Wir empfehlen den Besuch der Rückbildungskursen frühestens 6 bis 8 Wochen nach der Geburt. Unsere Kursangebote finden Sie hier. Integrieren Sie einfache Körperübungen in Ihren Alltag.
Beckenbodenzentrum
Erfahren Sie, wie gut Sie Ihre Beckenbodenmuskulatur anspannen können und welche Übungen für Sie geeignet sind. Unsere Funktionsabklärung wird von speziell ausgebildeten Physiotherapeutinnen im Beckenbodenzentrum der Lindenhofgruppe durchgeführt.
Betreuung zu Hause
Angebote
- In den ersten 56 Tagen nach der Geburt haben Sie und Ihr Kind Anrecht auf die Betreuung durch eine Hebamme. Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einer Sectio stehen Ihnen maximal 16 Hausbesuche durch eine Hebamme zu, in allen übrigen Situationen maximal 10 Hausbesuche. Adressen finden Sie hier.
- Bei Bedarf übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Kosten von bis zu 3 Stillberatungen durch eine Stillberaterin oder eine Hebamme.
- Nutzen Sie das Angebot der Mütter-/Väterberatung.